Allgemeine Geschäftsbedingungen Mutterschiff Openair

 

Das Mutterschiff Openair ist eine Veranstaltung des Verein Mutterschiff, im Folgenden „Veranstalter” genannt.

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.

1. Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit einer schriftlichen Zustimmung eines Erziehungsberechtigten Zutritt.

2. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der Veranstaltung. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Am Festivaleingang und an speziellen Standorten auf dem Festivalgelände werden Gehörschutzpfropfen abgegeben.

3. Das Festival findet bei jeder Witterung im Freien statt. Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort.

4. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Beim Einlass kann eine Sicherheitskontrolle stattfinden. Der Ordnungsdienst ist angewiesen bei verdacht Leibesvisitationen vorzunehmen.

5. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Die kommerzielle Nutzung und Verwertung von Bild -, Ton,- Film-, und Videoaufnahmen von den am Festival auftretenden Künstler/innen, von Besucher/innen oder Festivalinfrastruktur ist grundsätzlich untersagt. Bei Missachtung dieser Verbote behält sich der Veranstalter die Geltendmachung sämtlicher Rechtsansprüche unter sämtlichen Rechtstiteln ausdrücklich vor. Den Besuchern ist auch bewusst und sie sind damit einverstanden, dass aus Gründen der Sicherheit und der kommerziellen Nutzung während des Festivals Videoaufnahmen des Festgeländes gemacht werden.

6.  Rückerstattungsanspruch auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht grundsätzlich nicht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
Bei Festivals können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers  wegen der Absage einzelner Künstler(gruppen) bestehen nicht.
Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche des Festivalgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden.

8. Beim Parken beachten Sie bitte die Ausschilderung. Der Fahrzeughalter parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Bitte benutzen Sie unserer Umwelt zuliebe die öffentlichen Verkehrsmittel.

9. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich. Fundgegenstände können an der Kasse abgegeben und abgeholt werden.

10. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.